Viele Kunden interessieren sich nur in zwei Momenten für Ihren Stromversorger - wenn der Strom ausfällt oder wenn er die Jahresverbrauchsabrechnung schickt. Ansonsten kommt der Strom aus der Steckdose.
Allerdings gibt es auch mehr und mehr Kunden, die einen Vergleich im Internet durchführen und zu einem günstigeren Versorger wechseln. Bei einem solchen Wechsel lassen sich oft mehrere Hundert Euro im Vergleich zur Grundversorgung sparen, allerdings gibt es gewisse Fallstricke zu beachten:
Die wichtigste Info vorab: in den allermeisten Fällen wird der Strom nicht abgestellt. Im Folgenden möchten wir betroffenen Kunden Tipps geben, wie Sie auf eine solche Situation reagieren können und was sie erwartet.
Die Insolvenz des Stromversorgers bedeutet nicht sofort auch einen Stopp der Versorgung. Die Entscheidung, wie lange Kunden weiter versorgt werden, liegt beim zuständigen Insolvenzverwalter. Die Insolvenz eines Energieversorgers kommt oft daher, dass Kunden ein Guthaben generiert haben oder Abrechnungen fehlerhaft waren, also Geld ausgezahlt werden muss, mit dem der Versorger in dem Moment anders kalkuliert hat. Hier bleibt immer die Entscheidung abzuwarten, ob das Unternehmen umstrukturiert oder aufgelöst wird.
Sobald der insolvente Anbieter die Versorgung nicht mehr aufrechterhalten kann, gehen die Kunden des Anbieters in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger über. Diese greift, sobald ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert. Die Kosten der Ersatzversorgung dürfen laut Gesetz nicht über den allgemeinen Preisen der Grundversorgung liegen.
Tipp: Der Vertrag, der automatisch mit dem Grundversorger geschlossen wird, hat lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Somit lohnt es sich schnell nach einem passenden Angebot zu suchen.
Ärgerlich für Kunden, bereits bezahlte Abschläge, Teilrechnungen oder Boni werden in die Insolvenzmasse eingehen. Im Insolvenzverfahren wird das Kapital Bestandteil der Insolvenzmasse und erst viel später auf alle Gläubiger aufgeteilt. Darauf kann ein kleiner Privatkunde aber in der Regel nicht hoffen und geht am Ende leer aus.
Tipp: Deshalb sollte die Faustregel beherzigt werden, in keinem Fall einen Vertrag mit Kaution oder Vorauskasse abzuschließen. Einen guten Überblick zu seriösen Anbietern bietet unser Versorgerverzeichnis.
Auch wenn es verständlich ist, dass Sie als Kunde eine klare Perspektive haben möchten und schnellstmöglich aus dem Vertrag kommen möchten, besteht durch eine Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht. Einzig lohnt es sich den Vertrag zu kündigen, um einen Wechsel zum Grundversorger zu umgehen.
Dies betrifft auch Ihre Abschläge und Rechnungen. Der Vertrag beseht weiterhin und somit sind Sie verpflichtet die Zahlungen fortzuführen.
Tipp: Hier lohnt es sich besonders die Rechnung zu prüfen, da man diese bei Fehlern natürlich anfechten kann.
Bewahren Sie Ruhe, sollte Ihr Energieversorger Insolvenz anmelden. Die Versorgung ist weiterhin gesichert und läuft vorerst über den insolventen Anbieter. Sollte dieser seinen Service nicht weiter leisten können, übernimmt ihr lokaler Grundversorger die Energielieferung. Dies ist in der Regel etwas teurer, aber auch mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist behaftet. Einem erneuten Wechsel zu einem seriösen Anbieter steht dann nichts mehr im Wege.
Schauen Sie sich einfach in unserem Versorgerverzeichnis um, alle ausgezeichneten Versorger stehen für eine hohe Qualität und Sicherheit.
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