Unsere Methodik
Wie die STUDIE360 Energieversorger prüft, bewertet und mit ihrem Service- und Qualitätssiegel auszeichnet.
Fassung 1.1 · Stand 09/2026
Das Wichtigste in Kürze
- Service- und Qualitätssiegel
- Das Siegel bewertet, wie ein Versorger mit seinen Kunden umgeht – von Erreichbarkeit und Vertragsbedingungen bis zu Sicherheit und Preisgestaltung. Ein Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel ist es nicht.
- Teilnahme ist kostenlos
- Die Prüfung und die Aufnahme in unser Verzeichnis kosten nichts. Eine Auszeichnung kann nicht gekauft werden.
- Einheitlicher Maßstab
- Jeder Versorger durchläuft denselben Kriterienkatalog mit derselben Gewichtung – unabhängig von Größe oder Bekanntheit.
- Bewertung und Lizenz getrennt
- Prüfung und Veröffentlichung des Ergebnisses auf studie360.de sind kostenlos. Wer mit der Auszeichnung wirbt, zahlt eine Schutzgebühr; das Nutzungsrecht gilt ein Jahr, danach wird neu geprüft.
Das Bewertungsmodell
Das Gesamtergebnis eines Energieversorgers setzt sich aus sieben Bereichen zusammen, die unterschiedlich stark eingehen. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil jedes Bereichs am Gesamtergebnis.
- Angaben des Versorgers 64 %
- Bewertung des Prüfteams 36 %
Servicekultur
22 %Wie erreichbar und wie hilfsbereit ist der Versorger im Alltag? Bewertet werden unter anderem Kontakt- und Feedback-Möglichkeiten, die Erreichbarkeit der Hotline, Kundenzentren sowie die Verständlichkeit der Rechnung.
Beispiele für geprüfte Kriterien
- Kostenlose Hotline
- Hotline-Zeiten im Internet veröffentlicht
- Musterrechnung auf der Webseite
- Online-Zählerstandseingabe
- Feedback-Formular für Lob und Kritik
Preisgestaltung
18 %Wie ist der Versorger im Marktvergleich preislich einzuordnen? Diese Bewertung nimmt das Prüfteam der STUDIE360 vor – sie beruht nicht auf Angaben des Versorgers.
Expertenmeinung
18 %Gesamteinschätzung des Prüfteams: Wie stimmig, wie transparent und wie verbraucherfreundlich tritt der Versorger insgesamt auf? Auch diese Bewertung beruht nicht auf Angaben des Versorgers.
Vertragskomponenten
15 %Wie fair und wie nachvollziehbar sind die Vertragsbedingungen? Im Fokus stehen die Veröffentlichung von Preisen und Produkten, Laufzeiten, Kündigungsrechte und die Wahlfreiheit bei der Zahlweise.
Beispiele für geprüfte Kriterien
- Preise online veröffentlicht
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
- Produkte mit Erstlaufzeit unter 12 Monaten
- Mehr als eine Zahlweise
- Vertragsende bei Umzug
Sicherheit
14 %Wie verlässlich ist der Versorger – technisch, rechtlich und wirtschaftlich? Bewertet werden Datenschutz, die Absicherung der Datenübertragung, Zahlungsmodalitäten ohne Vorleistungsrisiko sowie die Offenlegung der Unternehmensstruktur.
Beispiele für geprüfte Kriterien
- Gesicherte Verbindung bei personenbezogenen Daten
- Datenschutzerklärung im Internet veröffentlicht
- Andere Zahlmöglichkeiten als Vorkasse
- Kautionsfreie Verträge
- Geschäftsform und Beteiligungen veröffentlicht
Versorgerinformationen
7 %Grundlage jeder Prüfung: vollständige Angaben zum Unternehmen und ein veröffentlichtes Unternehmensprofil, damit Verbraucher den Versorger eindeutig zuordnen können.
Beratung und Zusatzangebote
5 %Was bietet der Versorger seinen Kunden über die reine Lieferung hinaus? Bewertet werden Informationen und Beratung zum Energiesparen, Förderprogramme für effizientere Geräte und Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes. Umwelt- und Sozialkriterien fließen seit Fassung 1.1 nicht mehr in die Bewertung ein.
Beispiele für geprüfte Kriterien
- Informationen zum Thema Energiesparen
- Energiesparberatung im Internet
- Energiesparberatung beim Kunden
- Förderung von effizienteren Geräten
- Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes
Die Anteile sind auf ganze Prozent gerundet. Zusammengezählt ergeben sie deshalb 99 %.
Warum wir die Punktwerte einzelner Kriterien nicht veröffentlichen: Der Kriterienkatalog selbst ist vollständig öffentlich – auf jeder Ergebnisseite eines geprüften Versorgers wird jedes einzelne Kriterium mit seinem Ergebnis ausgewiesen. Zurück halten wir allein die exakte Gewichtung des einzelnen Kriteriums, damit die Bewertung nicht gezielt optimiert werden kann, ohne dass sich für Verbraucher etwas verbessert. Die Gewichtung der Bereiche legen wir vollständig offen.
Wann es das Siegel gibt
Nicht jede Teilnahme führt zu einer Auszeichnung. Wir unterscheiden zwei Schwellen. Beide sind Voraussetzungen, keine Automatik: Die Punktzahl entscheidet, ob eine Auszeichnung möglich ist – vergeben wird sie erst, wenn die Prüfung für das betreffende Jahr abgeschlossen ist.
- ab 50 % Veröffentlichtes Ergebnis
- Ab 50 % veröffentlichen wir das Studienergebnis auf einer eigenen Ergebnisseite – ohne Siegel. Darunter wird kein Ergebnis ausgewiesen.
- ab 80 % Auszeichnung
- Mindestens 80 % der Gesamtpunktzahl sind Voraussetzung für das Siegel „Ausgezeichnet“. Vergeben wird es nach Abschluss der Prüfung für das jeweilige Jahr; ausgezeichnete Versorger werden in das Verzeichnis aufgenommen. Eine laufende oder noch nicht abgeschlossene Prüfung führt auch bei hoher Punktzahl noch nicht zur Auszeichnung.
So läuft die Prüfung ab
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Erhebung
Der Versorger beantwortet den Kriterienkatalog über einen strukturierten Fragebogen. Alle Teilnehmer erhalten dieselben Fragen in derselben Reihenfolge.
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Verifikation
Unser Prüfteam gleicht die Angaben mit öffentlich zugänglichen Quellen ab – insbesondere mit der Webseite des Versorgers, seinen Preisblättern, AGB und der Datenschutzerklärung. Abweichungen werden korrigiert und dem Versorger mitgeteilt.
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Redaktionelle Bewertung
Preisgestaltung und Expertenmeinung werden vom Prüfteam vergeben – zusammen rund 36 % des Gesamtergebnisses. Diese Bereiche beruhen ausdrücklich nicht auf Selbstauskunft.
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Auswertung
Aus den Einzelergebnissen wird die Gesamtpunktzahl berechnet. Das Ergebnis wird zum Zeitpunkt der Auswertung festgeschrieben und nachträglich nicht mehr verändert. Einzige Ausnahme: Der Jahrgang 2026 wurde einmalig nach Fassung 1.1 neu berechnet (siehe unten).
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Veröffentlichung
Das Ergebnis erscheint auf einer öffentlichen Ergebnisseite mit allen geprüften Kriterien. Ausgezeichnete Versorger werden zusätzlich in das Verzeichnis aufgenommen.
Unabhängigkeit und Finanzierung
Die Teilnahme an der Studie ist kostenlos. Weder die Prüfung noch die Auszeichnung noch die Aufnahme in unser Verzeichnis sind an eine Zahlung geknüpft. Im Verzeichnis erscheinen alle ausgezeichneten Versorger – unabhängig davon, ob sie in einer Geschäftsbeziehung zu uns stehen.
Die Prüfung und die Veröffentlichung des Ergebnisses auf studie360.de sind für Versorger kostenlos. Wer die Auszeichnung darüber hinaus in der eigenen Kommunikation verwenden möchte – auf der Webseite, in Broschüren oder in der Kundenansprache – zahlt dafür eine Schutzgebühr. Dieses Nutzungsrecht gilt ein Jahr; danach wird erneut geprüft. Es kann erst nach einer Auszeichnung erworben werden und hat auf das Prüfergebnis keinen Einfluss. Die Schutzgebühren sind die wirtschaftliche Grundlage der Studie.
Ein Versorger kann sich also nicht in die Studie einkaufen. Er kann lediglich das Recht erwerben, ein zuvor unabhängig erzieltes Ergebnis zu bewerben.
Gültigkeit und Aktualisierung
Ein Ergebnis bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Prüfung. Da sich Angebote und Bedingungen ändern, wiederholen wir die Prüfung regelmäßig. Auf jeder Ergebnisseite ist ausgewiesen, wann die Erhebung stattgefunden hat.
Einspruch und Korrektur
Jeder geprüfte Versorger kann einer Bewertung widersprechen. Wir prüfen den Einwand, gleichen ihn mit den zugrunde liegenden Quellen ab und korrigieren das Ergebnis, wenn der Einwand berechtigt ist. Korrekturen werden mit Datum dokumentiert.
Auch Verbraucher können uns auf Angaben hinweisen, die ihrer Erfahrung nach nicht zutreffen. Schreiben Sie uns dafür eine E-Mail.
Änderungen an dieser Methodik
Wir entwickeln den Kriterienkatalog weiter, wenn sich Markt, Recht oder Verbrauchererwartungen ändern. Jede Fassung erhält eine Versionsnummer und ein Datum. Grundsätzlich gilt eine neue Fassung ab dem nächsten Jahrgang, und ein veröffentlichtes Ergebnis bleibt der Fassung zugeordnet, unter der es erhoben wurde. Fassung 1.1 haben wir ausnahmsweise auf den laufenden Jahrgang 2026 angewendet, damit alle Versorger dieses Jahrgangs nach denselben Regeln bewertet sind.
Fassungen
- Fassung 1.1 · 09/2026 – Umwelt- und Sozialkriterien fließen nicht mehr in die Bewertung ein: Ökostrom-, Ökogas- und Regionalstromangebote samt Zertifikaten, Klimaschutz, Investitionen in Effizienz, Sponsoring und Responsible Business. Aus dem Bereich „Nachhaltigkeit“ wird „Beratung und Zusatzangebote“; sein Anteil am Gesamtergebnis sinkt von 13 auf 5 %. Das STUDIE360-Siegel ist ein Service- und Qualitätssiegel und grenzt sich damit klar von Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln ab. Alle Ergebnisse des Jahrgangs 2026 wurden nach Fassung 1.1 neu berechnet; keine Auszeichnung ist dadurch entfallen.
- Fassung 1.0 · 07/2026 – Erstveröffentlichung der Methodik.