Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat juristische Schritte gegen 15 Gasversorger eingeleitet, die irreführende Werbung für angeblich klimaneutrales Erdgas machen. Kritisiert werden unzureichende Klimaschutzprojekte und mangelnde Transparenz gegenüber Verbrauchern.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kürzlich eine bedeutende Aktion gegen mehrere Gasversorger in Deutschland gestartet. Diese Unternehmen werden beschuldigt, irreführende Werbung zu betreiben, indem sie ihre Gasprodukte als "klimaneutral" vermarkten, obwohl die tatsächlichen Umweltauswirkungen deutlich anders sind. Die DUH argumentiert, dass die Kompensationsprojekte, die zur Neutralisierung der CO2-Emissionen herangezogen werden, nicht ausreichen, um die behauptete Klimaneutralität zu gewährleisten.
Die DUH hat insgesamt 15 Gasversorger aufgefordert, ihre Werbeaussagen zu überdenken und entsprechende Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die zur Kompensation genutzten Projekte, insbesondere Waldprojekte, nicht die Langlebigkeit besitzen, die für eine echte Klimaneutralität erforderlich wäre. Zudem werden die Verbraucher oft unzureichend über die Details und die Effektivität dieser Projekte informiert.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hebt hervor, dass die Werbeversprechen der Gasversorger oft nicht die gesamten Emissionen abdecken, die mit der Förderung, dem Transport und der Lagerung von Erdgas verbunden sind. Besonders problematisch ist dabei das Entweichen von Methan, einem Treibhausgas, das erheblich klimaschädlicher ist als CO2. Die DUH kritisiert, dass diese zusätzlichen Emissionen in den Werbeaussagen der Gasversorger häufig nicht thematisiert werden.
Die Recherchen des Medienhauses Correctiv bestätigen die Bedenken der DUH. Eine umfassende Untersuchung hat ergeben, dass viele der von den Gasversorgern erworbenen CO2-Gutschriften wahrscheinlich weniger CO2 reduziert oder gespeichert haben, als dies in den Werbeaussagen behauptet wird. Etwa 60 Prozent der untersuchten CO2-Gutschriften stammen aus Projekten, die nicht den notwendigen Qualitätskriterien entsprechen.
Agnes Sauter, Leiterin der ökologischen Marktüberwachung bei der DUH, betont, dass viele der Kompensationsprojekte, insbesondere die Waldprojekte, nicht garantieren können, dass die Bäume über die notwendigen Zeiträume erhalten bleiben. Dies stellt die Langfristigkeit der CO2-Speicherung in Frage und macht die Behauptungen der Klimaneutralität unglaubwürdig.
Die DUH hat bereits rechtliche Schritte gegen die betroffenen Gasversorger eingeleitet. Zu den Unternehmen, die von der DUH zur Unterlassung der irreführenden Werbung aufgefordert wurden, gehören unter anderem die Stadtwerke Landshut, E.ON Energie Deutschland GmbH und viele andere lokale und überregionale Anbieter. Diese Maßnahmen der DUH könnten weitreichende Folgen für die Gaswirtschaft in Deutschland haben, insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Klimaschutzbemühungen.
Die DUH Klage irreführende Ökogas Werbung markiert einen wichtigen Moment in der Debatte um echte Klimaneutralität und nachhaltige Energieversorgung. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Energiebranche und die Verbraucher haben werden.