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juristische Schritte gegen Gasversorger: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Von Helena Brinkmann

Die Deutsche Umwelthilfe hat juristische Verfahren gegen Gasversorger wegen angeblicher Verbrauchertäuschung bei Preisen und Abrechnungen gestartet. Der Artikel erklärt Vorwürfe, mögliche Folgen für Kunden und zeigt Schritte für den Verbraucherschutz auf.

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juristische Schritte gegen Gasversorger: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
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Neue juristische Verfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger: Deutsche Umwelthilfe geht gegen angeblich klimaneutrales Erdgas vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut juristische Schritte gegen Gasversorger eingeleitet, die ihre Produkte als "klimaneutral" oder "klimakompensiert" bewerben. Im Fokus stehen diesmal fünf Unternehmen: das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Gasversorger nutzen Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten, um die Klimagasemissionen ihres Erdgases zu kompensieren. Nach Untersuchungen der DUH sind diese Projekte jedoch ungeeignet, um die versprochene Klimaneutralität zu erreichen.

Die Rolle der Deutschen Umwelthilfe

Die DUH hat sich in den letzten Jahren als eine der führenden Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes und der Umweltpolitik etabliert. Bereits im April 2024 ging die DUH gegen 15 Gasversorger vor, die ihre "Ökogas"-Tarife durch Wald- und Kochofenprojekte kompensierten. Diese Projekte wurden als untauglich befunden, um eine echte Klimaneutralität zu gewährleisten. Die aktuelle Aktion gegen die fünf neuen Gasversorger ist somit eine Fortsetzung der Bemühungen der DUH, irreführende Werbung im Energiesektor zu bekämpfen.

Die Kritikpunkte der DUH

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass Verbraucher sich auf die Versprechen der Gasversorger verlassen können müssen. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden. Tatsächlich erleben wir eine aktive Verbrauchertäuschung gerade der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem man ihnen fossiles Erdgas verkauft, das in Wirklichkeit mit untauglichen Klimakompensationsprojekten grün gewaschen wird," so Resch.

Die DUH kritisiert insbesondere, dass die beworbenen Wasserkraftprojekte im globalen Süden nicht zur Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland geeignet sind. Diese Projekte verstoßen gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das bedeutet, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet somit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.

Juristische Schritte gegen Gasversorger

Die DUH hat bereits im April 2024 juristische Schritte gegen 15 Gasversorger eingeleitet. Diese Unternehmen hatten zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen. 13 dieser Gasversorger haben sich gegenüber der DUH strafbewehrt dazu verpflichtet, ihre Erdgastarife nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Ein Unternehmen nimmt aktuell keine Neukunden auf. Gegen das Energieunternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH wird die DUH Unterlassungsklage am Landgericht München I einreichen.

Die neuen Fälle

Die aktuellen juristischen Schritte gegen Gasversorger betreffen das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Unternehmen bewerben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten. Nach einer Untersuchung durch die DUH sind diese jedoch untauglich, um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen.

Die Bedeutung der Zusätzlichkeit

Im Wesentlichen verstoßen die untersuchten Kompensationsprojekte gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das heißt, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn wie in den untersuchten Fällen die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist nach Ansicht der DUH dieses Kriterium inhaltlich wie formal nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet damit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.

Soziale und ökologische Folgen

Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, hebt hervor, dass die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden hochproblematisch ist. "Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Genau wie bei den Gasversorgern, die wir im April wegen ungeeigneter Waldschutzprojekte zur Unterlassung aufgefordert haben, verweigern diese Gasversorger einen ehrlichen Klimaschutz und blenden zudem negative soziale und ökologische Folgen aus," so Sauter.

Die Forderungen der DUH

Die DUH fordert die Gasversorger dazu auf, ihr Erdgas mit den tatsächlichen Informationen über den realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben und diesen nicht durch Verrechnung mit noch dazu ungeeigneten Kompensationsprojekten zu verstecken. Fossile Energieträger in grünem Gewand sind keine Lösung, sondern Teil des Problems. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die beworbenen Produkte tatsächlich den versprochenen Umweltschutz bieten.

Ausblick

Die DUH wird weiterhin juristische Schritte gegen Gasversorger einleiten, die irreführende Werbung betreiben. Die Organisation plant, die Einhaltung der Unterlassungserklärungen der bereits abgemahnten Gasversorger zu überwachen und bei Verstößen erneut rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Verbraucher können somit darauf vertrauen, dass die DUH sich für ehrliche und transparente Informationen im Energiesektor einsetzt.

Häufige Fragen

Welche Gasversorger werden von der Deutschen Umwelthilfe wegen Klimaneutralität genannt?
Im aktuellen Verfahren richtet sich die Deutsche Umwelthilfe gegen das „Stadtwerk am See“ in Überlingen sowie gegen die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Die Unternehmen bewerben Ökogas beziehungsweise Erdgas als klimaneutral oder klimakompensiert. Nach DUH-Untersuchungen sind die dafür verwendeten Wasserkraftprojekte jedoch ungeeignet, um die versprochene Klimaneutralität zu erreichen.
Wie begründet die DUH, dass „klimaneutrales“ Erdgas durch Kompensation irreführend ist?
Die DUH kritisiert, dass Verbraucher fossiles Erdgas mit dem Versprechen von Klimaneutralität kaufen, obwohl die Kompensationsprojekte dafür nach Ansicht der DUH nicht taugen. Die Gasversorger nutzen Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten, um die Klimagasemissionen zu kompensieren. Die DUH kommt dabei zu dem Ergebnis, dass so kein ehrlicher Klimaschutz erreicht wird.
Welche Rolle spielt die Zusätzlichkeit bei CO2-Kompensationen aus Wasserkraftprojekten?
Die DUH nennt das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit als zentral. Danach wären die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht umgesetzt worden. Wenn die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten realisiert wurden, ist dieses Kriterium nach DUH-Auffassung nicht erfüllt.
Warum sieht die DUH Wasserkraft-Kompensationen im globalen Süden als problematisch an?
Laut DUH sind die vermeintlichen Kompensationen im globalen Süden hochproblematisch, unter anderem wegen Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit der Emissionseinsparungen. Zudem würden negative soziale und ökologische Folgen nach Ansicht der DUH ausgeblendet. Deshalb verweigerten die Gasversorger in der Bewertung der DUH einen ehrlichen Klimaschutz.
Was fordert die Deutsche Umwelthilfe von Gasversorgern bei der Werbung für Ökogas?
Die DUH fordert, Erdgas mit den tatsächlichen Informationen zum realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben. Die Werbung soll die Emissionen nicht durch Verrechnung mit zusätzlich als ungeeignet kritisierten Kompensationsprojekten „verstecken“. Die Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass die beworbenen Produkte den versprochenen Umweltschutz bieten.
Was will die DUH rechtlich gegen E.ON Energie Deutschland GmbH durchsetzen?
Die DUH kündigt an, gegen die E.ON Energie Deutschland GmbH eine Unterlassungsklage am Landgericht München I einzureichen. Das ordnet die DUH in ihr Vorgehen gegen irreführende Werbung ein, bei der „klimaneutral“ über Kompensationen beworben wird. Ziel ist, solche Bezeichnungen nach DUH-Vorwürfen rechtlich untersagen zu lassen.
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