Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von LichtBlick und 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken gegen die Erlösabschöpfung angenommen. Die mündliche Verhandlung ist für den 24. September 2024 angesetzt. Die Klage richtet sich gegen die finanzielle Belastung durch das Strompreisbremse-Gesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von LichtBlick und 21 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken zur Erlösabschöpfung angenommen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in einem komplexen und umstrittenen Rechtsstreit, der die gesamte Energiewirtschaft betrifft.
Im März 2023 reichte LichtBlick gemeinsam mit anderen Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Grund: Die Erlösabschöpfung, die im Rahmen des Gesetzes zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt wurde. Diese Maßnahme zielte darauf ab, die hohen Energiekosten für Haushalte und Unternehmen zu senken, indem die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern abgeschöpft wurden.
Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick, erklärte: "Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlasten wollte. Es war aber das falsche Instrument, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung daran zu beteiligen. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende." Laut Adam haben nicht die Erneuerbaren Energie-Anlagen die Preise im Jahr 2022 in die Höhe getrieben, sondern die Gas- und Kohlekraftwerke. Erneuerbare Energien hätten die Preise sogar gedämpft.
Die Bundesregierung führte die Erlösabschöpfung mit dem StromPBG ein, das von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 in Kraft war. Die Einnahmen der Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen wurden nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse zu finanzieren. Dabei wurden überwiegend fiktive Erlöse angenommen. Markus Adam betonte: "Die Regelung kann bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft wird."
Die Erlösabschöpfung hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. In vielen Fällen führt der Eingriff dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können. Ganze Geschäftsfelder sind bedroht. Ein besonders betroffenes Segment ist der Markt für Direktlieferverträge (PPA), der für den Abschöpfungszeitraum eingebrochen ist. PPAs spielen jedoch eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen und garantieren langfristig stabile Preise.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen und einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 24. September 2024 bestimmt. Dieses Verfahrensstadium erreichen weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden. Das zeigt, wie ernst das Gericht die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen nimmt.
Die Annahme der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist ein wichtiger Schritt. Sie zeigt, dass die rechtlichen Bedenken der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ernst genommen werden. Sollte das Gericht zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Energiewirtschaft haben. Es könnte die Art und Weise, wie die Bundesregierung Maßnahmen zur Kostensenkung im Energiesektor umsetzt, grundlegend verändern.
LichtBlick ist seit 26 Jahren ein Pionier in der Bereitstellung klimaneutraler Energielösungen. Das Unternehmen hat sich von einem kleinen Ökostromanbieter zu einem integrierten Versorger entwickelt, der eine breite Palette von Dienstleistungen anbietet. Dazu gehören eigene Erzeugung, Solar-, Mobilitäts- und Wärmeangebote sowie innovative Flex-Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2023/24 erreichte LichtBlick einen Umsatz von 1,64 Milliarden Euro.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht nur die rechtliche Landschaft der Energiewirtschaft beeinflussen, sondern auch die Zukunft der Energiewende in Deutschland. Eine mögliche Aufhebung der Erlösabschöpfung könnte den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen mehr finanzielle Sicherheit bieten und die Investitionen in nachhaltige Energielösungen fördern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ein bedeutender Schritt ist. Sie zeigt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ernst genommen werden. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Energiewirtschaft und die Energiewende in Deutschland haben.